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Donnerstag, 18.03.2010
Gesetzesänderung im Straßenverkehr
Zahlungsbeleg für Autoversicherung nicht mehr Pflicht
Während bisher jeder Autofahrer dazu verpflichtet war, den Zahlbeleg der Haftpflichtversicherungsprämie für das aktuelle Jahr im Auto mitzuführen, ist das ab sofort nicht mehr so. Bisher musste man neben Fahrzeugpapieren und Fahrerlaubnis auch einen Zahlungsbeleg der jeweiligen Versicherung (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg etc.) mit sich führen, um den Beamten der Verkehrskontrolle nachweisen zu können, dass das Fahrzeug auch Versicherungsschutz hat.
Ordnungshüter haben jetzt die Möglichkeit, durch eine Datenbankabfrage bei den Versicherern zu erfahren, ob für das zu überprüfende Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht. Das bislang erforderliche Mitführen des Zahlungsbeleges für die KFZ-Versicherung entfällt.
Wie das Teneriffa Versicherungsteam mitteilt, verfügt die spanische Guardia Civil inzwischen außerdem über zwölf so genannte Videoscanning-Einsatzfahrzeuge, mit denen PKWs während der Fahrt auf bestehenden Versicherungsschutz überprüft werden können. Derzeit werden diese Fahrzeuge der Guardia Civil auf dem spanischen Festland, genauer in Madrid, Toledo, Granada, Valencia, Badajoz, Navarra und in Asturien auf Versicherungsmuffel-Jagd geschickt. Sollte sich das System bewähren, werden derartige Fahrzeuge bald im gesamten Land ihren Dienst tun.
Solange die Datenbank noch nicht zu 100 Prozent fehlerfrei Auskunft gibt, kann es nach Aussage der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, kurz: DGT) nicht schaden, den Zahlungsbeleg (Kontoauszug etc.) trotzdem weiter mitzuführen.
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18.03.2010 - 






