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Dienstag, 02.12.2008
Gerichtsentscheide aus den USA
Völlig absurd!
Die USA sind bekanntlich das Land der Preise. Nicht nur Grammy und Oscar haben hier ihren Ursprung, sondern auch so ironische Auszeichnungen wie etwa die „Goldene Himbeere“, mit der alljährlich der schlechteste Schauspieler geehrt wird. Oder der Stella-Award: Diesen Preis gibt es für die absurdesten Gerichtsurteile der Amerikaner.
Benannt wurde der Stella-Award nach Stella Liebeck, die 1992 in einem viel beachteten Urteil 160.000 US-Dollar Schmerzensgeld und 480.000 US-Dollar Strafschadensersatz zugesprochen bekam, nachdem sie sich durch verschütteten Kaffee von McDonald’s Verbrühungen dritten Grades zugezogen hatte.
Ein Rechtsanwalt aus Charlotte in North Carolina kaufte sich eine Kiste mit seltenen und vor allem sehr teuren Zigarren. Diese versicherte er - merkwürdig genug - auch gegen Feuerschäden.
Im Laufe der folgenden Monate tat er das, was Raucher gemeinhin mit Zigarren tun – er rauchte sie. Als er die Kiste vollständig geleert hatte, schrieb er die Versicherung an und forderte sie auf, den Schaden zu ersetzen. Begründung: die Zigarren wurden „in einer Serie kleiner Feuerschäden“ vernichtet – gegen die er ja versichert sei.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Argumentation, der Anwalt hätte die Zigarren ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach verwendet. Aber man war schließlich in Amerika – dem Land der unbegrenzten Prozess-Möglichkeiten.
Gegen den Beschluss der Versicherung reichte der Rechtsanwalt erfolgreich Klage ein. Zwar bestätigte das Gericht, dass es sich hierbei um eine unverschämte Klage handele, allerdings sei die Versicherungspolice gültig und die Zigarren dadurch gegen jegliche Art von Feuerschäden geschützt.
Die Versicherung wurde demnach dazu verdonnert, die vereinbarte Summe von 15.000 US-Dollar aufgrund des Feuerschadens an den Rechtsanwalt zahlen.
Kaum hatte dieser den Scheck entgegengenommen, gab es auch schon mächtig Ärger: Die Versicherung verklagte ihn in 24 Fällen auf vorsätzliche Brandstiftung der versicherten Zigarren – und bekam Recht! Letztendlich wurde der nun Beklagte aufgrund vorsätzlicher Brandstiftung des versicherten Eigentums zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 24.000 Dollar verurteilt.
Das Zigarren-Urteil ist allerdings nur ein Beispiel für die manchmal verschlungenen Wege der Gerechtigkeit, wie die folgenden Fälle zeigen: Ein Volksgericht in Texas sprach einer Klägerin 780. 000 Dollar zu, weil sie sich einen Knöchel verstauchte, als sie über ein kleines Kind stolperte, das in den Gängen des Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren verblüfft über den Gerichtsentscheid, handelte es sich bei dem betreffenden Kind doch um das der Klägerin …
Eine Frau aus Delaware gewann einen Prozess gegen ein Nachtlokal, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Zu dem Unfall war es gekommen, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Zeche in Höhe von 3.50 Dollar drücken wollte. Urteil: 12.000 Dollar plus Übernahme der Zahnarztkosten. Ein Mann aus Oklahoma kaufte sich ein Wohnmobil. Als er damit auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Wohnmobil über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Der Besitzer verklagte die Herstellerfirma, da diese im Handbuch des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zu kochen. Er erhielt 1,75 Mio. Dollar zugesprochen, dazu ein neues Wohnmobil. Die Herstellerfirma hat eine entsprechende Passage in ihr Benutzerhandbuch aufgenommen.
14.500 Dollar zuzüglich Arztkosten bekam ein anderer US-Bürger, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb des eingezäunten benachbarten Grundstückes angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert worden war – durch die Tatsache, dass der Kläger mit einer Schrotflinte auf ihn schoss.
Wer aber glaubt, solche Rechtsfälle gäbe es nur in den Staaten, irrt: In Regensburg verklagte vor einiger Zeit ein Katzenbesitzer den Versender eines nächtlichen Faxes auf Schadensersatz. Begründung: Das Klingeln des Geräts zu nachtschlafender Zeit habe sein Haustier so erschreckt, dass die Katze von ihrem Kratzbaum gefallen war und sich verletzt hatte. Diese Klage allerdings wurde abgewiesen. Rechtsexperten haben übrigens eine durchaus einleuchtende Erklärung dafür, warum US-Urteile, wie beschrieben, so große Erfolgsaussichten haben: Die Geschworenen, Menschen wie du und ich, scheinen in ihrer Entscheidungsfindung davon auszugehen, dass sie durchaus selbst einmal eine solche Klage einreichen könnten – mit hohen Chancen zu gewinnen, selbstredend.
Von Andrea Rink
Fotos: Grant Helton, bluefeeling, Rainer sturm, Thommy Weiss
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