Abrissbirne auf El Hierro und La GomeraDie Umweltschutzbehörde APMUN (Agencia de Protección del Medio Urbano y Natural) hat den Abriss eines illegalen Gebäudes in einem Naturschutzgebiet auf El Hierro angeordnet. Der Bauträger muss eine Geldstrafe von rund 9,8 Millionen Euro zahlen.
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| Valverde - 29.01.2008 - Das einstöckige Gebäude mit einer Fläche von 50 Quadratmetern befindet sich im Naturschutzgebiet „Lomo de los Cardos, Paisaje Protegido de Ventejís“ in der Gemeinde Valverde und ist nach den Artikeln 166 und 170 des Gesetzes über kanarische Territoriumsordnung und Naturschutzgebiete vom 8. Mai illegal.
Der Bauträger des Projektes muss innerhalb von einem Monat die Geldbuße zahlen und das Gebäude freiwillig entfernen lassen, ansonsten wird es zwangsabgerissen.
Wird das betroffene Grundstück vom Bauträger in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt, ist eine 90 prozentige Reduzierung der Geldstrafe möglich.
Auch auf La Gomera wurde die Umweltschutzbehörde APMUN tätig. Dort ordnete sie eine Geldstrafe von 29.400 Euro für einen Bauträger an, der ebenfalls ein Gebäude ohne Baulizenz in einem Naturschutzgebiet der Insel errichtet hatte. Weiterhin muss das Gebäude, das sich im Gebiet Vueltas-Borbalánim im „Parque Rural“ in Valle Gran Rey befindet, freiwillig entfernt werden, ansonsten droht auch dort der Zwangsabriss.
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