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Freitag, 21.11.2008
Spanische Telefónica verweigerte die Herausgabe von Kundendaten
Datenschutz siegt über Urheberrecht
Wie das Online-Magazin „Stern.de“ und andere deutsche Medien berichten, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil erlassen, wonach der Datenschutz über das Urheberrecht gestellt wird.
Selbst dann, wenn ein User unter Verdacht steht, das Internet zu nutzen, um illegal Videos oder Musik aus dem Netz zu ziehen, hat kein Internetanbieter das Recht oder gar die Verpflichtung, die Daten des Gesetzes-Brechers herauszugeben. Diejenigen, die dadurch um ihr Urheberrecht kommen, haben schlicht Pech gehabt.
Jedes EU-Land kann die Herausgabe von Daten für Zivilverfahren vorschreiben, doch Pflicht ist es nicht. So in etwa lautet der Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Vorgeschrieben ist die Herausgabe von Daten allerdings, wenn es um Strafrechts-Verletzungen geht.
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21.11.2008 - 















