 | | In vielen Fällen lohnt sich die Mühe einer Steuererklärung |
| 26.05.2008 - Dies gilt auch für Einkünfte von mehr als 22.000 Euro und Anstellung bei nur einem Arbeitgeber. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa wenn man andere Einkünfte – wie Miet- oder Zins-einnahmen – hatte.
Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist der 23. Juni 2008. Wer seine Steuererklärung nicht vom Steuerberater machen lässt und den Kampf mit den Formularen selbst ausficht, erhält vom spanischen Staat einige Hilfsmittel, die das Ausfüllen erleichtern sollen. Man kann zunächst ein Beratungsgespräch (cita previa) mit einem Finanzbeamten beim Finanzamt seines Wohnortes (Hacienda oder Agencia Tributaria) beantragen. Die entsprechenden Anschriften finden Sie im Kasten. Es empfiehlt sich, gleich alle nötigen Unterlagen mitzubringen, so dass vor Ort die Einkommensteuererklärung angefertigt werden kann (Gehaltsabrechnung, Bankauszüge, Steuernummer, Personalausweis und alle sonstigen Dokumente, die einen Steuerfreibetrag begründen). Das staatliche Computerprogramm PADRE hilft ebenfalls beim Ausfüllen der Steuerformulare. Die Software kann auf der Homepage www.aet.es kostenlos herunter geladen werden oder man holt sich die CD direkt beim Finanzamt ab. Beides setzt jedoch sehr gute Spanischkenntnisse voraus. Wer jedes Jahr die gleichen Angaben zu machen hat, kann auf den so genannten „Borrador“ zurückgreifen. Dieses ist ein vom Finanzamt ausgefülltes Formular, das sich an die Angaben aus dem Vorjahr hält. Der Borrador weist genau aus, ob man eine Nachzahlung hat oder Geld vom Finanzamt zurückbekommt. Man muss den Borrador zunächst beim Finanzamt beantragen. Zur Beantragung per Telefon (901 121 224) oder per Internet (www.agenciatributaria.es) muss die Steuernummer N.I.E. und der Betrag des Kästchens Nr. 681 auf der letzten Steuererklärung angegeben werden. Nach Erhalt des Borradors prüft der Steuerzahler die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Wer mit dem Inhalt einverstanden ist, kann per Internet, telefonisch (901 121 224 mit automatischer Ansage bzw. 901 200 345 mit Telefonist) oder persönlich in den Finanzämtern den Borrador bestätigen. Wer mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, kann ihn abändern oder ergänzen, und zwar per Internet, telefonisch (901 200 345) oder persönlich im Finanzamt nach vorheriger Terminvereinbarung unter 901 121 224. Die Fristen für die Bestätigung des Borradors beim Finanzamt laufen bis zum 23. Juni 2008 bei Steuernachzahlungen an das Finanzamt bzw. bis zum 30. Juni 2008 im Falle einer Steuerrückerstattung.
Zum Schluss noch einige wichtige Neuerungen der diesjährigen Steuererklärung:
- Der Höchststeuersatz verringert sich von 45 auf 43 Prozent.
- Die Steuerfreibeträge für Kinder erhöhen sich um bis zu 30 Prozent (bis 1.800 Euro für das erste Kind und 2.800 Euro für das vierte)
- Die Freibeträge für die Aufwendungen von pflegebedürftigen Angehörigen erhöhen sich um 13 bis 38 Prozent.
- Einkünfte aus Vermietung an unter 35-jährige Personen sind von der Besteuerung befreit.
Von Karin Lachert
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Zahl der Steuererklärungen angestiegen
Die Steuerbehörde rechnet mit mehr als 739.000 Einkommenssteuererklärungen auf den Kanaren. Das sind rund 35.000 und damit fünf Prozent mehr als im Jahr 2006.
Der Spezialbeauftragte der staatlichen Steuerbehörde auf den Kanaren, José Luis Rodríguez, präsentierte diese Daten Ende April.
Schätzungsweise werden rund 80 Prozent der Canarios vom Finanzamt Geld zurückerstattet bekommen und rund 20 Prozent müssen nachzahlen.
Die Neuerung der Kampagne ist in diesem Jahr die Anwendung des neuen Steuergesetzes, das eine Steuersenkung und eine Erhöhung der Minimalwerte vorsieht.
Der für die Kampagne auf dem Archipel Verantwortliche, Enrique Perrote, wies darauf hin, dass der Gebrauch des Steuererklärungsentwurfs gegenüber dem vergangenen Jahr um 25 Prozent gestiegen ist.
Mehr Informationen sind unter Telefon 901 121 224 oder 901 200 345 und auf der Internetseite www.agenciatributaria.es erhältlich.
Kampf gegen Steuerbetrug zeigt Erfolge
Durch den Plan zur Vorbeugung von Steuerbetrug, der von der Steuerbehörde ins Leben gerufen wurde, konnten in Spanien rund 20 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren eingezogen werden. Das sagte der Spezialbeauftragte der staatlichen Steuerbehörde auf den Kanaren, José Luis Rodríguez, in einer Pressekonferenz.
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