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Gewerkschaften in Spanien (Teil III)

Vorteile der Mitgliedschaft bei Comisiones Obreras

Gewerkschaften sind überwie­gend aus der europäischen Arbeiterbewegung hervorge­gangen. Sie setzen sich für höhere Löhne, bessere Arbeits­bedingungen, mehr Mitbe­stimmung, für Arbeitszeitver­kürzungen und teilweise auch für eine Gesellschaftsverän­derung ein.


01.04.2008 - Als Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden schließen Gewerkschaften unter anderem überbetrieb­liche Tarifverträge ab. Dazu führen sie Lohnkämpfe, gege­benenfalls auch mit Hilfe von Streiks. Sie versuchen, in Ver­tretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmens­gewinne als Lohn und zur Ver­besserung der Arbeitsbedin­gungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen vertritt die Unternehmensführung die Interessen der Unterneh­mensinhaber bzw. Aktionäre, die möglichst hohe Gewinne erwirtschaften wollen.

In den letzten beiden Aus­gaben des Kanaren Express hatten wir die zwei wichtigsten spanischen Gewerkschaften vorgestellt: die Comisiones Obreras und die Confedera­ción General del Trabajo. In dieser Ausgabe wollen wir dar­über informieren, wie man Mit­glied bei Comisiones Obreras wird, was eine Mitgliedschaft kostet und welche Vorteile eine Mitgliedschaft bietet.

Aufgaben der Comisiones Obreras

Comisiones Obreras sorgt dafür, dass der Arbeitgeber sei­nen Mitarbeitern nicht seine Interessen und Entscheidungen aufzwingt. Die Gewerkschaft CCOO gibt ihre Unabhängig­keit und ihre Stärke an ihre Mitglieder weiter. Durch ihre Mitglieder ist CCOO repräsen­tativ. Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein, dass die Pro­bleme der Mitarbeiter in den Unternehmen gelöst und die Tarifverträge und das Arbeits­recht eingehalten werden. 

Comisiones Obreras ver­sucht, die besten Arbeitsbedin­gungen, die besten Löhne und neue Arbeitsrechte durchzu­setzen. Daher steht sie in stän­digem Kontakt zu den Unter­nehmern und im Gespräch mit den Zentralbehörden. Die CCOO ist eine Garantie dafür, dass das System des Sozial­schutzes beibehalten und ver­bessert wird: die Einkommen und der Schutz vor Arbeits­losigkeit.

Die Comisiones Obreras bietet für ihre Mitglieder einen Beratungs-, Rechts- und Gerichtsservice. CCOO infor­miert über die Arbeits- und Wirtschaftssituation und über die verschiedenen Gewerk­schaftsalternativen.

Die Gewerkschaft hilft beim Zugang zu professioneller Aus- und Weiterbildung, bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und bei der Verbesserung des Arbeitsplatzes.     

Comisiones Obreras steht ihren Mitgliedern weiterhin für verschiedene Dienstleistungen unter anderem in den Berei­chen Wohnungen und Versi­cherungen zur Verfügung.

Der Mitgliedsbeitrag kann in der Einkommenserklärung abgezogen werden. Weiterhin gibt er das Recht auf eine Lebensversicherung im Falle eines Unfalls.

Mitgliedschaft

Um Mitglied bei der Comi­siones Obreras zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:  Entweder kann ein Büro der Gewerkschaft aufgesucht und die Mitgliedschaft dort bean­tragt werden.

Die Beantragung der Mit­gliedschaft ist aber auch zu Hause per Internet unter www.ccoo.es möglich. Dazu auf der Internetseite rechts auf „afíli­ate“ klicken, dann die entspre­chenden Daten in das Doku­ment eintragen und das ganze abschicken. Innerhalb eines Tages kommt eine Bestätigung der Mitgliedschaft per E-mail. Außerdem erhält das Mitglied ein paar Wochen später eine Mitgliedskarte der CCOO.

Zur Beantragung der Mit­gliedschaft bei Comisiones Obreras werden folgende Daten benötigt:

Vom Antragsteller: NIE-Nummer, Vor- und Nach­name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Beruf, Telefon­nummer, e-mail, Bankverbin­dung, Bankadresse und Typ des Arbeitsvertrags.

Vom Arbeitgeber des Antragstellers: CIF-Nummer, Unternehmensname, Unter­nehmensadresse, Unterneh­menssektor.

Mitgliedsbeitrag

Beim Mitgliedsbeitrag wird zwischen drei unterschied­lichen Beiträgen unterschie­den:

Der allgemeine Mitglieds­beitrag von 10,15 Euro monatlich gilt für Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Frühpensionäre und Arbeits­lose mit Anspruch auf Arbeits­losengeld.

Den Spezialbeitrag von 6,25 Euro pro Monat zahlen Pensionäre, Angestellte oder Selbständige auf Teilzeit, Praktikanten mit Einnahmen unter 670 Euro monatlich und Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.

Der reduzierte Beitrag von 5,30 monatlich Monat gilt für Pensionäre mit einer Rente unter 670 Euro monatlich, Studenten und Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslo­senbeihilfe.

Die Mitgliedsbeiträge kön­nen monatlich oder dreimonat­lich abgebucht werden.

Vorteile der Mitgliedschaft

Beratungsgespräche mit den Mitarbeitern und mit den Arbeitsrechtsanwälten von Comisiones Obreras sind für Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen für eine Beratungssitzung rund 30 Euro. Des Weiteren müssen Nicht-Mitglieder im Falle eines Arbeitsrechtsstreits gegen das Unternehmen die kompletten Anwaltskosten übernehmen. Mitglieder zahlen reduzierte Kosten, die je nach den Jah­ren der Mitgliedschaft gestaf­felt sind.

Bei langjährigen Mitglie­dern kann sich der Anteil der vom Mitglied zu zahlenden Anwaltskosten bis auf zwei Prozent der Gesamtkosten senken. 

Im Falle des Arbeits­platzverlustes analysiert die Comisiones Obreras, ob der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine Abfindung (Liquidación) hat.

Die Ansprüche sind zunächst einmal davon abhän­gig, wer gekündigt hat (der Arbeitnehmer selbst oder der Arbeitgeber) und ob die Kün­digung gerechtfertigt war.

Ein Beispielfall

Ein Unternehmen entließ vor zwei Jahren einen seiner Angestellten im Bereich Admi­nistration, der seit fast fünf Jahren einen unbefristeten Ver­trag (contrato indefinido) im Unternehmen hatte. In der Kündigung wurde als Kün­digungsgrund die schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens aufgeführt. Das Unternehmen könne sich diesen Mitarbeiter nicht mehr leisten.

Der Mitarbeiter hatte in die­sem Fall definitiv Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Abfindungszahlung durch das Unternehmen. Als Gewerk­schaftsmitglied suchte er die Comisiones Obreras auf, legte die Kündigungspapiere, seinen Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsauszüge  vor und ließ sich zunächst von einem Mitarbeiter der CCOO in einem Beratungsgespräch die Ansprü­che auf Arbeitslosengeld und Abfindung ausrechnen.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte dieser Arbeitnehmer pro gearbeitetes Jahr jeweils drei Monate Anspruch auf Arbeits­losengeld, das heißt auf insge­samt 15 Monate. Das Arbeits­losengeld betrug damals in den ersten Monaten 70 Prozent und danach 60 Prozent des  Bruttomonatsgehaltes.

In unserem Beispielfall wollte das Unternehmen auf­grund seiner schlechten Wirt­schaftssituation dem Mitar­beiter weniger als die Hälfte seiner kompletten Abfindung zahlen.

Die Abfindung beträgt gesetzlich normalerweise 45 Tagesgehälter pro gearbeitetes Jahr. Das Unternehmen wollte nur 20 Tagesgehälter pro gear­beitetes Jahr zahlen.

Des Weiteren hatte das Unternehmen die Kündigungs­frist von 15 Tagen nicht einge­halten. Dem Mitarbeiter wurde am 27. März seine Kündigung mitgeteilt. Er solle das Unter­nehmen noch am gleichen Tag verlassen. Auf dem offiziellen Kündigungsschreiben an den Mitarbeiter erschien als Kündi­gungsdatum der 26. April.

Während des Beratungs­gesprächs stellte der Gewerk­schaftsmitarbeiter gezielte Fragen an den Angestellten. Dabei stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter im Vorjahr 20 Tage seines Urlaubs nicht nehmen konnte, da ihm das Unternehmen diesen immer bei Antragsstellung abge­lehnt hatte. Glücklicherweise ließ sich der Mitarbeiter die nicht genommenen Urlaubs­tage schriftlich vom Unter­nehmen mit Unterschrift und Stempel bestätigen.

Nach den Auseinanderset­zungen zwischen den Anwälten von Comisiones Obreras und dem Unternehmen wurde dem Mitarbeiter folgendes zuge­sprochen:

1. das komplette Gehalt für den Monat April,
2.  die Auszahlung der 20 nicht genommen Urlaubstage im Vorjahr und der im ersten Quartal des aktuellen Jah­res zu diesem Zeitpunkt noch nicht genommenen Urlaubstage und
3. die komplette Abfindung.

Im Beispielfall benötigte Comisiones Obreras ab dem offiziellen Kündigungsdatum des Mitarbeiters am 26. April rund zwei Monate für die Ver­handlungen vor dem Arbeits­schiedsgericht. Anschließend musste das betroffene Unter­nehmen innerhalb von zwei Monaten in zwei Raten alle Zahlungen an den entlassenen Mitarbeiter tätigen. Die Zah­lungen wurden von den Anwäl­ten von Comisiones Obreras nachverfolgt. 
Von Eddie Meyer



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