Gewerkschaften in Spanien (Teil III)
Vorteile der Mitgliedschaft bei Comisiones ObrerasGewerkschaften sind überwiegend aus der europäischen Arbeiterbewegung hervorgegangen. Sie setzen sich für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung, für Arbeitszeitverkürzungen und teilweise auch für eine Gesellschaftsveränderung ein.
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| 01.04.2008 - Als Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden schließen Gewerkschaften unter anderem überbetriebliche Tarifverträge ab. Dazu führen sie Lohnkämpfe, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Streiks. Sie versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Lohn und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen vertritt die Unternehmensführung die Interessen der Unternehmensinhaber bzw. Aktionäre, die möglichst hohe Gewinne erwirtschaften wollen.
In den letzten beiden Ausgaben des Kanaren Express hatten wir die zwei wichtigsten spanischen Gewerkschaften vorgestellt: die Comisiones Obreras und die Confederación General del Trabajo. In dieser Ausgabe wollen wir darüber informieren, wie man Mitglied bei Comisiones Obreras wird, was eine Mitgliedschaft kostet und welche Vorteile eine Mitgliedschaft bietet.
Aufgaben der Comisiones Obreras
Comisiones Obreras sorgt dafür, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht seine Interessen und Entscheidungen aufzwingt. Die Gewerkschaft CCOO gibt ihre Unabhängigkeit und ihre Stärke an ihre Mitglieder weiter. Durch ihre Mitglieder ist CCOO repräsentativ. Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein, dass die Probleme der Mitarbeiter in den Unternehmen gelöst und die Tarifverträge und das Arbeitsrecht eingehalten werden.
Comisiones Obreras versucht, die besten Arbeitsbedingungen, die besten Löhne und neue Arbeitsrechte durchzusetzen. Daher steht sie in ständigem Kontakt zu den Unternehmern und im Gespräch mit den Zentralbehörden. Die CCOO ist eine Garantie dafür, dass das System des Sozialschutzes beibehalten und verbessert wird: die Einkommen und der Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Die Comisiones Obreras bietet für ihre Mitglieder einen Beratungs-, Rechts- und Gerichtsservice. CCOO informiert über die Arbeits- und Wirtschaftssituation und über die verschiedenen Gewerkschaftsalternativen.
Die Gewerkschaft hilft beim Zugang zu professioneller Aus- und Weiterbildung, bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und bei der Verbesserung des Arbeitsplatzes.
Comisiones Obreras steht ihren Mitgliedern weiterhin für verschiedene Dienstleistungen unter anderem in den Bereichen Wohnungen und Versicherungen zur Verfügung.
Der Mitgliedsbeitrag kann in der Einkommenserklärung abgezogen werden. Weiterhin gibt er das Recht auf eine Lebensversicherung im Falle eines Unfalls.
Mitgliedschaft
Um Mitglied bei der Comisiones Obreras zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder kann ein Büro der Gewerkschaft aufgesucht und die Mitgliedschaft dort beantragt werden.
Die Beantragung der Mitgliedschaft ist aber auch zu Hause per Internet unter www.ccoo.es möglich. Dazu auf der Internetseite rechts auf „afíliate“ klicken, dann die entsprechenden Daten in das Dokument eintragen und das ganze abschicken. Innerhalb eines Tages kommt eine Bestätigung der Mitgliedschaft per E-mail. Außerdem erhält das Mitglied ein paar Wochen später eine Mitgliedskarte der CCOO.
Zur Beantragung der Mitgliedschaft bei Comisiones Obreras werden folgende Daten benötigt:
Vom Antragsteller: NIE-Nummer, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Beruf, Telefonnummer, e-mail, Bankverbindung, Bankadresse und Typ des Arbeitsvertrags.
Vom Arbeitgeber des Antragstellers: CIF-Nummer, Unternehmensname, Unternehmensadresse, Unternehmenssektor.
Mitgliedsbeitrag
Beim Mitgliedsbeitrag wird zwischen drei unterschiedlichen Beiträgen unterschieden:
Der allgemeine Mitgliedsbeitrag von 10,15 Euro monatlich gilt für Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Frühpensionäre und Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Den Spezialbeitrag von 6,25 Euro pro Monat zahlen Pensionäre, Angestellte oder Selbständige auf Teilzeit, Praktikanten mit Einnahmen unter 670 Euro monatlich und Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.
Der reduzierte Beitrag von 5,30 monatlich Monat gilt für Pensionäre mit einer Rente unter 670 Euro monatlich, Studenten und Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.
Die Mitgliedsbeiträge können monatlich oder dreimonatlich abgebucht werden.
Vorteile der Mitgliedschaft
Beratungsgespräche mit den Mitarbeitern und mit den Arbeitsrechtsanwälten von Comisiones Obreras sind für Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen für eine Beratungssitzung rund 30 Euro. Des Weiteren müssen Nicht-Mitglieder im Falle eines Arbeitsrechtsstreits gegen das Unternehmen die kompletten Anwaltskosten übernehmen. Mitglieder zahlen reduzierte Kosten, die je nach den Jahren der Mitgliedschaft gestaffelt sind.
Bei langjährigen Mitgliedern kann sich der Anteil der vom Mitglied zu zahlenden Anwaltskosten bis auf zwei Prozent der Gesamtkosten senken.
Im Falle des Arbeitsplatzverlustes analysiert die Comisiones Obreras, ob der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine Abfindung (Liquidación) hat.
Die Ansprüche sind zunächst einmal davon abhängig, wer gekündigt hat (der Arbeitnehmer selbst oder der Arbeitgeber) und ob die Kündigung gerechtfertigt war.
Ein Beispielfall
Ein Unternehmen entließ vor zwei Jahren einen seiner Angestellten im Bereich Administration, der seit fast fünf Jahren einen unbefristeten Vertrag (contrato indefinido) im Unternehmen hatte. In der Kündigung wurde als Kündigungsgrund die schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens aufgeführt. Das Unternehmen könne sich diesen Mitarbeiter nicht mehr leisten.
Der Mitarbeiter hatte in diesem Fall definitiv Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Abfindungszahlung durch das Unternehmen. Als Gewerkschaftsmitglied suchte er die Comisiones Obreras auf, legte die Kündigungspapiere, seinen Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsauszüge vor und ließ sich zunächst von einem Mitarbeiter der CCOO in einem Beratungsgespräch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Abfindung ausrechnen.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte dieser Arbeitnehmer pro gearbeitetes Jahr jeweils drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, das heißt auf insgesamt 15 Monate. Das Arbeitslosengeld betrug damals in den ersten Monaten 70 Prozent und danach 60 Prozent des Bruttomonatsgehaltes.
In unserem Beispielfall wollte das Unternehmen aufgrund seiner schlechten Wirtschaftssituation dem Mitarbeiter weniger als die Hälfte seiner kompletten Abfindung zahlen.
Die Abfindung beträgt gesetzlich normalerweise 45 Tagesgehälter pro gearbeitetes Jahr. Das Unternehmen wollte nur 20 Tagesgehälter pro gearbeitetes Jahr zahlen.
Des Weiteren hatte das Unternehmen die Kündigungsfrist von 15 Tagen nicht eingehalten. Dem Mitarbeiter wurde am 27. März seine Kündigung mitgeteilt. Er solle das Unternehmen noch am gleichen Tag verlassen. Auf dem offiziellen Kündigungsschreiben an den Mitarbeiter erschien als Kündigungsdatum der 26. April.
Während des Beratungsgesprächs stellte der Gewerkschaftsmitarbeiter gezielte Fragen an den Angestellten. Dabei stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter im Vorjahr 20 Tage seines Urlaubs nicht nehmen konnte, da ihm das Unternehmen diesen immer bei Antragsstellung abgelehnt hatte. Glücklicherweise ließ sich der Mitarbeiter die nicht genommenen Urlaubstage schriftlich vom Unternehmen mit Unterschrift und Stempel bestätigen.
Nach den Auseinandersetzungen zwischen den Anwälten von Comisiones Obreras und dem Unternehmen wurde dem Mitarbeiter folgendes zugesprochen:
1. das komplette Gehalt für den Monat April, 2. die Auszahlung der 20 nicht genommen Urlaubstage im Vorjahr und der im ersten Quartal des aktuellen Jahres zu diesem Zeitpunkt noch nicht genommenen Urlaubstage und 3. die komplette Abfindung.
Im Beispielfall benötigte Comisiones Obreras ab dem offiziellen Kündigungsdatum des Mitarbeiters am 26. April rund zwei Monate für die Verhandlungen vor dem Arbeitsschiedsgericht. Anschließend musste das betroffene Unternehmen innerhalb von zwei Monaten in zwei Raten alle Zahlungen an den entlassenen Mitarbeiter tätigen. Die Zahlungen wurden von den Anwälten von Comisiones Obreras nachverfolgt. Von Eddie Meyer
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