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Freitag, 05.12.2008
Andere Länder, andere Arbeitsbedingungen - Teil III
Arbeiten im vereinten Europa
Thema der letzten beiden Teile dieser dreiteiligen Serie waren die Arbeitsbedingungen in den EU-Staaten von B wie Belgien bis zu S wie Schweden. Diesesmal zeigen wir die wichtigsten Regelungen in den Bereichen Löhne und Gehälter, Arbeitszeit und Urlaub in den restlichen europäischen Ländern auf.
In der Schweiz gibt es zu Zeit keinen gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt allerdings bestimmte Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit bindenden Lohnbestimmungen. Das Lohnniveau der Schweiz liegt generell über dem anderer europäischer Länder. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn im Jahr 2004 betrug beispielsweise 5.500 Schweizer Franken (ca. 3.400 Euro). Die Lohnnebenkosten sind verhältnismäßig gering (etwa 15 Prozent des Bruttolohns). Löhne werden noch nach dem Dienstaltersprinzip festgelegt, obwohl viele Arbeitgeber immer mehr zu einer leistungsorientierten Entlohnung tendieren.
In der Schweiz wird nicht nur mehr verdient als in den meisten EU-Ländern, sondern auch länger gearbeitet. Die Höchstarbeitszeit beträgt in vielen Branchen 45 Stunden. 2005 betrug die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche 41,6 Stunden. Mehrarbeit, die über die Höchstarbeitszeit hinausgeht, wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet. Der gesetzlich Mindesturlaub beträgt vier Wochen. In Kollektivverträgen sind oft längere Urlaubszeiten vorgesehen. Die Urlaubsdauer kann verkürzt werden, wenn der Arbeitnehmer längere Zeit nicht arbeiten konnte (z.B. infolge einer Krankheit). In der Schweiz gibt es vier nationale Feiertage, alle anderen sind Sache der einzelnen Kantone.
Slowakei
Der Mindestlohn in der Slowakischen Republik wird jedes Jahr per Gesetz neu festgelegt. 2007 betrug er monatlich umgerechnet etwa 208 Euro. Die Arbeitszeit beträgt maximal 40 Wochenstunden. Werden Überstunden gemacht, so darf die gesamte Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden nicht übersteigen. Gearbeitet wird meist zwischen 37 ½ und 40 Stunden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr. Es gibt 15 gesetzliche Feiertage bzw. Ruhetage.
Slowenien
Das durchschnittliche Monatsentgelt betrug im Dezember 2006 netto 818,95 Euro. Der Mindestlohn betrug seit August 2006 521,83 Euro pro Monat. Die Wochenarbeitszeit beträgt üblicherweise 40 Stunden, manchmal auch weniger. Arbeitnehmer dürfen höchstens acht Überstunden pro Woche, höchstens 20 Überstunden pro Monate und höchstens 180 Überstunden pro Jahr machen. Die Höhe der Zulage für Überstunden wird in den Tarifverträgen festgelegt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Jahresurlaub. Es gibt 13 gesetzliche Feiertage.
Spanien
2007 betrug der gesetzliche Mindestlohn in Spanien 570,60 Euro pro Monat bei Vollbeschäftigung. Die in den Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen festgelegten Löhne müssen immer über dem Mindestlohn liegen. Das Gehalt setzt sich zusammen aus Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlungen. Arbeitnehmer haben das Recht auf mindestens zwei Sonderzahlungen im Jahr. Die Auszahlungen erfolgen üblicherweise an Weihnachten und im Juli. Falls vereinbart, kann die Sonderzahlung auch monatlich umgelegt werden. Die höchstzulässige Arbeitsdauer beträgt 40 Wochenstunden. Es dürfen jährlich maximal 80 Überstunden geleistet werden.
Der Urlaub kann individuell oder durch Tarifvertrag festgelegt werden, er darf aber nie weniger als 30 Kalendertage betragen. Bei Eheschließung erhält der Arbeitnehmer 15 Tage Sonderurlaub, bei Umzug einen Tag. Neben mehreren nationalen Feiertagen gibt es in Spanien regional unterschiedliche Feiertage. Es darf pro Jahr höchstens 14 arbeitsfreie Feiertage geben, zwei davon dürfen lokale Feiertage sein. Die autonomen Regionen können offiziell festgelegte Feiertage durch ihre eigenen traditionellen Feiertage ersetzen.
Tschechien
Der derzeitige Mindestlohn liegt umgerechnet bei knapp 310 Euro im Monat. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Generell beträgt der Jahresurlaub vier Wochen, eine Verlängerung kann vom Kollektivvertrag festgelegt werden. In einigen Branchen sind fünf Urlaubswochen oder mehr üblich. Es gibt sieben staatliche und sechs weitere arbeitsfreie Feiertage.
Ungarn
2007 betrug der gesetzliche Mindestlohn für Hilfsarbeiter umgerechnet knapp 260 Euro im Monat. Für Arbeitnehmer mit Berufsabschluss mit weniger als zwei Jahren Berufspraxis liegt er bei knapp 285 Euro. Seit Januar 2007 ist Mindestlohn nicht mehr steuerfrei. Generell wird 40 Stunden pro Woche gearbeitet, manchmal auch weniger. Der jährliche Urlaub setzt sich aus Grundurlaub und Zusatzurlaub zusammen, wobei der Grundurlaub ausschließlich vom Lebensalter des Arbeitnehmers abhängt. Bis 25 hat man Anspruch auf 20 Arbeitstage Grundurlaub, in gewissen Abständen erhält man zusätzliche Urlaubstage. Jedem Arbeitnehmer ab 45 stehen 30 Arbeitstage Grundurlaub zu. Zusatzurlaub gibt es beispielsweise für Alleinerziehende oder junge Arbeitnehmer. Es gib zehn gesetzliche Feiertage.
Großbritannien und Nordirland
Seit Oktober 2007 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer über 22 Jahren umgerechnet ca. sieben Euro pro Stunden. Pro Woche dürfen regulär nicht mehr als 40 Stunden gearbeitet werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Der Mindesturlaub könnte in Zukunft möglicherweise von 20 auf 24 Arbeitstagen angehoben werden – ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor. Urlaubsanspruch erwirbt man ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, der Arbeitgeber kann bestimmen, wann man Urlaub nehmen darf. In Großbritannien (England, Wales und Schottland) gibt es acht gesetzliche Feiertage, in Nordirland zehn. Wer an einem Feiertag arbeitet, hat nicht automatisch ein Recht auf einen Feiertagszuschlag.
Zypern
Der Bruttomindestlohn liegt nach sechs Monaten Beschäftigung bei umgerechnet 700 Euro pro Monat. In der Regel werden auch ein 13. Monatsgehalt zu Weihnachten und ein 14. Monatsgehalt zu Ostern ausbezahlt. Manche Tarifverträge schreiben die Auszahlung von 13. und 14. Monatsgehalt vor. In den Tarifverträgen ist auch die Anzahl der Arbeitsstunden geregelt. Einschließlich Überstunden dürfen maximal 48 Stunden pro Woche geleistet werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Es gibt pro Jahr zwischen 14 und 17 gesetzliche Feiertage, an denen Unternehmen geschlossen bleiben.
Österreich
Die Höhe von Gehältern wird durch Gesetze und Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt und hängt von individuellen Faktoren wie Alter, Qualifikation und anderem ab. Das Gehalt wird grundsätzlich 14 Mal jährlich ausbezahlt – neben den zwölf Monatsgehältern gibt es Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, das jeweils der Höhe eines Monatsgehalts entspricht und geringer besteuert wird. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, häufig weniger. Überstunden werden mit einem Zugschlag von mindestens 50 Prozent abgegolten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser Anspruch erhöht sich nach einer Dienstzeit von 25 Jahren auf sechs Wochen. Es gibt 13 gesetzliche Feiertage.
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04.12.2008 - 














