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Freitag, 05.12.2008
Andere Länder, andere Arbeitsbedingungen - Teil II
Arbeiten im vereinten Europa
Die Angleichung der Arbeitsbedingungen innerhalb Europas zählen zu den wichtigsten Errungenschaften der europäischen Sozialpolitik. In unserer letzten Ausgabe zeigten wir Ähnlichkeiten und Unterschiede in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland und Irland auf.
Island
Mindestlöhne werden von den Sozialpartnern ausgehandelt. Jeder Arbeitnehmer muss eine schriftliche Gehaltsabrechnung bekommen. Die in den Tarifverträgen festgelegte Arbeitszeit beträgt fast immer 40 Wochenstunden. Im Acht-Stunden-Tag sind zwei normalerweise 20minütige, bezahlte Kaffeepausen enthalten. Der jährliche Mindesturlaubsanspruch liegt bei 24 Arbeitstagen (Sonntage und Feiertage zählen nicht als Urlaubstage). Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubsgeld, das mindestens 10,17 Prozent des Jahresentgelts betragen muss. Um den Zweck des Urlaubs nicht zu gefährden, darf der Arbeitnehmer seinen Urlaubs-anspruch nicht verfallen lassen und seinen Urlaub nicht gegen Geld oder sonstige Leistungen eintauschen.
Italien
Mindestgehälter werden meist in Branchentarifverträgen festgelegt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. In Tarifverträgen kann auch eine kürzere Wochenarbeitszeit vereinbart werden. Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden darf 48 Stunden nicht überschreiten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von vier Wochen.
Lettland
Der staatlich festgelegte Mindestlohn betrug 2007 120 Lats (171 Euro) im Monat. Der Lohn muss mindestens zweimal im Monat ausbezahlt werden, sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf eine einmalige monatliche Auszahlung geeinigt haben. 2006 betrug der monatliche Bruttolohn durchschnittlich 302 Lats (431 Euro). Gearbeitet werden in der Regel 40 Stunden pro Woche. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub. In Lettland gibt es 14 gesetzliche Feiertage.
Litauen
Die Regierung setzt einen Mindeststunden- sowie einen Mindestmonatslohn für einzelne Wirtschaftszweige, Regionen und Berufsgruppen fest. Die Arbeitszeit pro Woche beträgt maximal 40 Stunden; Ausnahmen können in Gesetzen oder Kollektivverträgen beschlossen werden. Für Arbeitnehmer mancher Branchen darf die Arbeitszeit bis zu 24 Stunden pro Tag betragen. Der Mindesturlaub beträgt 28 Kalendertage pro Jahr. In bestimmten Berufsgruppen (mit erhöhten psychischen, emotionalen, geistigen und beruflichen Risiken) wird ein verlängerter Urlaub von bis zu 58 Kalendertagen gewährt. Die Liste solcher Berufsgruppen wird von der Regierung bestätigt. Es gibt 13 offizielle Feiertage.
Luxemburg
In Luxemburg wird ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der für alle Berufsgruppen gilt. 2006 betrug dieser 8,90 Euro pro Stunde bzw. 1.541 Euro pro Monat für einen Hilfsarbeiter und 10,69 Euro pro Stunde bzw. 1849,20 Euro pro Monat für eine Fachkraft. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, wobei maximal zehn Stunden täglich gearbeitet werden dürfen. Die Arbeitswoche umfasst meist fünf, manchmal nur vier Tage. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 25 bezahlte Urlaubstage (Werktage) pro Jahr. Es gibt zehn gesetzliche Feiertage.
Malta
Ein Mindestlohn wird empfohlen, die meisten Löhne liegen aber darüber. Alle Arbeitnehmer erhalten jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, die der Inflationsrate entsprechen. Die Wochenarbeitszeit auf Malta beträgt 40 Stunden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf 25 bezahlte Urlaubstage. Es gibt 14 offizielle Feiertage.
Niederlande
In den Niederlanden gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 23 und einen für alle, die jünger sind. Dieser wird jeweils zweimal im Jahr angepasst. 2006 betrug der Bruttomindestlohn für Arbeitnehmer ab 23 Jahren 1.284,60 Euro bei Vollzeitbeschäftigung. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 36 bis 40 Stunden. Neben der Fünftage-Woche gibt es in manchen Branchen bzw. Betrieben auch die Viertages-Arbeitswoche. Arbeitnehmer haben Urlaubsanspruch auf mindestens das Vierfache der wöchentlichen Arbeitstage, also mindestens 20 Tage bei einer Fünftage-Woche. Außerdem besteht der Anspruch auf Urlaubsgeld in der Höhe von mindestens acht Prozent. Es gibt neun bzw. zehn Feiertage.
Norwegen
In den meisten Branchen bestehen Tarifverträge und ähnliche Gehaltsabsprachen, die durch die Tarifpartner ausgehandelt werden. Der durchschnittliche Lohnsteuersatz beträgt 33 Prozent. Wird die Lohnsteuerkarte nicht eingereicht, erhebt das Finanzamt 50 Prozent Steuern. Hält man sich nicht länger als zwei Jahre in Norwegen auf, kann ein Steuererlass von zehn Prozent gewährt werden. Gearbeitet werden in der Regel 40, immer öfter auch nur 37,5 Stunden pro Woche. Jedem Arbeitnehmer stehen jährlich vier Wochen Urlaub zzgl. einem Tag pro gearbeitetem Jahr zu. Viele Unternehmen gewähren fünf Wochen Urlaub. Arbeitnehmer über 60 haben Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche. Der Arbeitnehmer hat kein Recht, den Zeitpunkt seines Urlaubs zu bestimmen. Es gibt 13 offizielle Feiertage.
Polen
In Polen darf die Arbeitszeit acht Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich bei einer Fünftagewoche nicht übersteigen. In manchen Arbeitszeitsystemen kann die tägliche Arbeitszeit (bis auf maximal 48 Wochenstunden) verlängert werden. Es werden jährlich 20 Tage Urlaub gewährt, wenn das Beschäftigungsverhältnis weniger als zehn Jahre besteht, und 26 Tage bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens zehn Jahren.
Portugal
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen monatlichen Mindestlohn. 2006 wurde dieser auf 385,90 Euro festgesetzt. Neben dem Monatslohn gibt es eine Verpflegungszulage und eventuell eine Fahrtkostenpauschale. Die Zuschläge sind durch Tarifverträge geregelt.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatslohns, das bis zum 15. Dezember des Jahres ausbezahlt werden muss. Er hat außerdem Recht auf Urlaubsgeld, dessen Höhe dem Lohn entspricht.
Gearbeitet wird generell acht Stunden täglich und nicht über 40 Stunden wöchentlich. Allerdings kann auf Grund von tarifvertraglichen Regelungen die normale Arbeitszeit bis zu maximal vier Zusatzstunden pro Tag verlängert werden, dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit allerdings 60 Stunden nicht übersteigen. Der Jahresurlaub beträgt mindestens 22 Werktage. Es gibt 13 Feiertage.
Schweden
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. In vielen Tarifverträgen ist allerdings ein Minimumgehalt festgelegt. Die übliche Arbeitszeit beträgt in Schweden 40 Stunden pro Woche. Flexible Arbeitszeiten kommen sehr häufig vor.
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 25 Tage (fünf Wochen) Jahresurlaub bei voller Bezahlung. Bestimmte Tarifverträge sehen einen höheren Urlaubsanspruch vor.
Neue Angestellte, die sich ihr volles Urlaubsrecht noch nicht erarbeitet haben, können im Voraus Urlaub nehmen. In Schweden begeht man acht gesetzliche Feiertage.
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04.12.2008 - 














