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Freitag, 05.12.2008
Andere Länder, andere Arbeitsbedingungen - Teil I
Arbeiten im vereinten Europa
In allen Ländern der EU müssen in Bezug auf Arbeitsbedingungen gewisse Regeln eingehalten werden. „Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Arbeitnehmer in Europa“ heißt es seitens der Europäischen Kommission. „Sie tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden bei und haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU“.
Belgien
Löhne und Gehälter werde durch Tarifverträge festgelegt, die zwischen Gewerkschaften und den Vertretern der Arbeitgeber geschlossen werden. Arbeiter haben zweimal im Monat Anspruch auf Lohnzahlung, während Angestellte ihr Gehalt nur einmal monatlich beziehen.
In Belgien gibt es zehn gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder arbeitsfreien Tag, wird er durch einen Arbeitstag ersetzt. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist abhängig von den im Vorjahr erbrachten Leistungen. Das heißt, dass während des ersten Arbeitsjahres kein Urlaubsanspruch besteht. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer allerdings einige Tage unbezahlten Urlaub gewähren. Im zweiten Arbeitsjahr hat man Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Generell hat der Arbeitnehmer nachher Anspruch auf zwei Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat, also vier Wochen pro Jahr. Außerdem gibt es einmal im Jahr Urlaubsgeld in der Höhe von 92 Prozent des monatlichen Bruttogehalts.
Bulgarien
Die bulgarische Regierung legt jedes Jahr einen Mindestlohn pro Stunde und pro Monat fest. Häufig bekommt man einen Teil des Monatsgehalt als Vorschuss. In Bulgarien gibt es elf gesetzliche Feiertage. Die Arbeitszeit beträgt normalerweise 40 Wochenstunden, bzw. acht Stunden pro Tag und darf 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit bei Bedarf schriftlich für einige Tage (maximal 60 pro Jahr) verlängern oder verkürzen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr. Anspruch auf Jahresurlaub hat man erst nach achtmonatiger Tätigkeit. Unbezahlter Urlaub bis zu 30 Tagen im Jahr kann beantragt werden.
Deutschland
Für die meisten Arbeitnehmer wird das Entgelt durch Tarifverträge festgelegt. Arbeitgeber zahlen häufig mehr als im Tarifvertrag vorgeschrieben. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten gibt es in Deutschland keinen Mindestlohn, nur in einzelnen Branchen des Baugewerbes ist er durch Rechtsverordnung festgelegt. Mindeststandards für Löhne und Urlaubsregelungen gelten für das Baugewerbe, Abbruchgewerbe, Dachdeckerhandwerk und das Maler- und Lackiererhandwerk.
Die Wochenarbeitszeit variiert je nach Tarifvertrag zwischen 38 und 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit soll acht Stunden nicht überschreiten. Nach einem vollen Arbeitstag ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten, wobei es jede Menge Ausnahmeregelungen gibt. Für Arbeitnehmer in qualifizierten Positionen und mit einem höheren Einkommen (speziell für Führungskräfte) gelten diese Arbeitszeitregelungen nicht. Überstunden ohne zusätzliche Vergütung sind hier selbstverständlich. Aber auch für viele andere Beschäftigte gehört die „Normalarbeitszeit“ der Vergangenheit an. Fast 30 Prozent aller Beschäftigen arbeiten heute in „Gleitzeitmodellen“.
Generell besteht in Deutschland ein Urlaubsanspruch auf 30 Arbeitstagen (wozu Montag bis Freitag zählen), was somit sechs Wochen bezahlten Urlaubs entspricht. Für schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten gibt es oft zusätzliche Urlaubstage. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Dänemark
Löhne und Gehälter sind meistens tariflich festgelegt. Außer Monatsgehältern gibt es auch Tageslohn, Stundenlohn und Akkordlohn. Es gibt keinen allgemein festgelegten Mindestlohn, aber einzelne Tarifverträge können einen Mindestlohn vorschreiben.
In Dänemark arbeitet man üblicherweise 37 Stunden pro Woche. Überstunden werden mit 150 bis 200 Prozent Zuschlag honoriert. Es werden neuneinhalb Feiertage im Jahr als solche anerkannt. Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf 30 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, auf Grundlage von 2,5 Tagen je Monat Arbeit im Vorjahr. In Dänemark haben auch Arbeitslose Anrecht auf Urlaubstagegelder. Sie bestimmen selbst, wann sie ihren Urlaub nehmen möchten.
Estland
Ein Arbeitnehmer darf bis zu vier Überstunden täglich leisten, jährlich bis zu 200 Stunden. Es gibt einen Grundurlaub von 28 Kalendertagen im Jahr. Je nach Arbeitsvertrag kann dieser um Zusatz-urlaubstage verlängert werden. In Estland gibt es 13 offizielle Feiertage.
Finnland
Es gibt keinen festgelegten Mindestlohn. In vielen Branchen regelt ein Tarifvertrag das Gehalt und den Mindeststandard für andere Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Abrechnung aushändigen, aus der die Höhe des Arbeitsentgelts und die Berechnungsgrundlagen hervorgehen. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Innerhalb von vier Monaten dürfen maximal 138 Überstunden gemacht werden. Pro Jahr nicht mehr als 250. Generell hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Höhe von zwei (manchmal zweieinhalb) Tagen pro Monat des Berechnungszeitraums in Abhängigkeit von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Frankreich
Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in allen Unternehmen 35 Stunden. Seit 1. Juli 2007 ist in Frankreich ein Mindestgehalt von 8,27 Euro pro Stunde, oder 1.254,28 Euro im Monat für eine 35-Stundenwoche festgelegt. Werden Überstunden gemacht, so dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich und nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Dem Arbeitnehmer stehen 2,5 Urlaubstage je gearbeitetem Monat zu, also fünf Wochen pro Jahr. Es gibt zehn gesetzliche Feiertage.
Griechenland
Der Mindestlohn für einen Hilfsarbeiter betrug 2007 29,39 Euro pro Tag. Monatlicher Mindestlohn (für unverheiratete) Hilfsarbeiter: 657,89 Euro. Häufig sind Gehälter durch Tarifverträge festgelegt.
Gearbeitet wird in Griechenland generell 40 Stunden pro Woche, maximal zehn Stunden pro Tag. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich bis zu fünf Arbeitsstunden pro Woche leisten, die als Mehrarbeit mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet werden – sie unterliegen nicht den Bestimmungen für Überstunden. Der Arbeitnehmer leistet erst dann Überstunden, wenn seine Wochenarbeitszeit 45 Stunden überschreitet.
Arbeitnehmer haben generell Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, wobei sich die Zahl der Urlaubstage mit jedem Beschäftigungsjahr zusätzlich um einen Arbeitstag auf bis maximal 26 Arbeitstage erhöht. Es gibt elf offizielle Feiertage.
Irland
Der Mindeststundenlohn beträgt 7,65 Euro. Die maximal zulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern steht in der Regel ein Jahresurlaub von vier Wochen bzw. 20 Tagen zu. Der Arbeitnehmer erhält vor Antritt des Jahresurlaubs Urlaubsgeld. Es gibt offiziell neun Feiertage in Irland. Wird an einem Feiertag gearbeitet, erhält der Arbeitnehmer einen freien Tag als Zeitausgleich oder aber den Tag extra bezahlt mit einem Zuschlag von 20 Prozent.
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04.12.2008 - 














