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Samstag, 04.07.2009
Aus für den Residentenausweis
Jetzt gibt es das grüne Zertifikat für Ausländer auf den Kanaren
Die spanische und insbesondere die kanarische Bürokratie ist schon für spanische Staatsbürger kompliziert und nur schwer nachvollziehbar. Für Ausländer denkt man sich zudem immer wieder Neues aus, um ihnen ihr Leben auf den Inseln des ewigen Frühlings nicht allzu einfach zu machen. Ein bisschen Papierkrieg muss sein! Gilt es doch, die Arbeitsplätze eines Heeres von Beamten zu sichern, die sich ihr täglich Brot mit dem Bearbeiten von Anträgen und dem Ausstellen von Zertifikaten verdienen.
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Wofür braucht man das grüne Zertifikat?
Kanarischer Resident zu sein, hat viele Vorteile. So erhält man auf Fährfahrten innerhalb der Kanaren bzw. aufs spanische Festland ebenso wie auf nationale Flüge einen Preisnachlass von 45 Prozent. Dafür hat es bisher ausgereicht, sich auf der Gemeinde (Ayuntamiento) ein so genanntes „certificado de viajes“ (in manchen Gemeinden auch als „certificado de residencia para trafico aereo/marítimo“ bekannt) zu holen und dieses beim Einchecken vorzulegen. Im Vorjahr wurde ein Gesetz verabschiedet (Decreto real 1340/2007), wonach dieses Zertifikat nicht mehr ausreicht, um den 45-Prozent-Rabatt auf Flug- oder Fährenticket zu erhalten. Während sich einige Flug- und Fährgesellschaften immer noch mit der Vorlage des „certificado de viajes“ begnügen, verlangen andere bereits das mittlerweile erforderliche grüne Zertifikat.
Bei manchen Banken zahlen Residente weniger Kontogebühren und auch bei größeren Unternehmungen, wie beispielsweise dem Kauf eines Autos oder Hauses, bringt der Besitz eines Residentennachweises Vorteile. Auch bei Touristenattraktionen wie Themenparks gibt es häufig günstigere Preise für Residente, wobei hier oft sogar die Vorlage des „certificado de empadronamiento“, also der Meldezettel von der Gemeinde, reicht.
Auf den Kanaren lebende Ausländer sind nicht dazu verpflichtet, das grüne Zertifikat zu beantragen, auch wenn ihnen das der eine oder andere Beamte einreden möchte. Offiziell ist das „certificado de registro de ciudadano de la unión“ nicht „obligatorio“, also nicht obligatorisch. Aber es bringt eben eine Reihe finanzieller Vorteile mit sich.
So bekommt man sein Residentenzertifikat
Den neuen Residentennachweis kann man bei den Ausländerbehörden (Oficinas de Extranjeros) und den Dienststellen der Nationalpolizei (Policía de Extranjeros) beantragen. Dazu benötigt man ein Antragsformular, das man direkt dort erhält, sich aber auch aus dem Internet herunterladen kann (http://www.mir.es/SGACAVT/modelos/extranjeria/modelos_extranje/ex_16.pdf). Auf der Ausländerbehörde bzw. der Nationalpolizei bekommt man außerdem ein zweites Formular (Formular 790), mit dem man zunächst zur Bank muss, um den Verwaltungsbetrag von 6,80 einzuzahlen. Wenn Sie jemanden kennen, der Ihnen dieses Formular mitbringen kann, ersparen Sie sich einmal stundenlanges Schlange stehen. Um sich das Formular abzuholen, bleibt es nicht aus, persönlich hinzugehen. Wer im Süden Teneriffas lebt, sollte am besten schon um 7.00 morgens vor Ort sein, um überhaupt am selben Tag noch an die Reihe zu kommen. Bearbeitet werden die Anträge ab 8.30 bzw. 9.00 - „das hängt vom Tag ab“, bestätigt uns einer der Polizeibeamten in Las Américas, ohne diese nicht sehr konkrete Angabe der Öffnungszeiten näher auszuführen.
Außer dem von der Bank abgestempelten Formular und dem Antragsformular müssen Sie Folgendes dabei haben:
- 1 Passfoto
- Pass (+ Kopie vom Pass)
- Kopie der N.I.E.-Nummer
Noch ein Hinweis: das „certificado de registro ciudadano de la unión“ – also jener grüne Zettel – wird gelegentlich auch als „certificado de registro como residente comunitario“ bezeichnet. Also sich nicht von den unterschiedlichen Bezeichnungen verwirren lassen! Auf dem Ausländeramt bzw. im Büro der Nationalpolizei erhält man eine Nummer; wer bis 13 Uhr an die Reihe kommt, hat Glück. Wer nicht, muss eben wieder kommen. Ist man einmal bis zum Schreibtisch eines zuständigen Beamten vorgedrungen und hat alle erforderlichen Unterlagen dabei, dann ist man so gut wie am Ziel. Jetzt dauert es nur mehr wenige Minuten, bis Sie das Zertifikat in den Händen halten. Die gute Nachricht: es hat kein Ablaufdatum; muss also nicht verlängert werden und ist somit bis an Ihr Lebensende gültig - zumindest aber bis zur nächsten Gesetzesänderung.
Von Margot Aigner
Verzeichnis der Ausländerbehörden (Oficina de Extranjeros) und der Dienststellen der Nationalpolizei (Policía de Extranjeros) auf den Kanarischen Inseln
Gran Canaria
Comisaría de Policía de Maspalomas Jefatura Superior de Policia, Avd. De Moya, 4 c/Luis Doreste Silva, 68
35100 Maspalomas 35004 Las Palmas
Comisaría de Telde Delegación del Gobierno
c/Juan Eduardo Chillida Juantegui, s/n Oficina Unica
35200 Telde Plaza de la Feria 24
Teneriffa
Delegación del Gobierno Comisaría de Playa de las Americas, Oficina de Extranjeros Las Terrazas, s/n
c/La Marina 20 38670 Adeje (Playa de las Americas)
Comisaría de Puerto de la Cruz Comisaría de Santa Cruz, Avd. José María del Campo Llarena, 7 c/Robayna, 23, 38400 Puerto de la Cruz
Lanzarote
Dirección Insular de la Administración del Estado Comisaría de Arrecife, Oficina Unica Avda. Coll, 5
c/Blas Cabrera Felipe 6, 351500 Arrecife
Fuerteventura
Dirección Insular de la Administración del Estado Comisaría de Puerto del Rosario, Oficina Unica c/Herbania, 28, c/Primero de Mayo 64, 35600 Puerto del Rosario
La Palma
Policía Nacional Dirección Insular, Dept. de Extranjeros Avda. Maritima, 2, c/Perez Galdós, 16 38700 Santa Cruz de La Palma
La Gomera und El Hierro
Dirección Insular Dirección Insular
Plaza de la Americas, 2 Avda. Dacio Darias, 103
San Sebastian 38900 Valverde
Quelle: Deutsches Konsulat, Las Palmas de Gran Canaria
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