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Dienstag, 16.03.2010
Groteske Bürokratie sorgt für Verwirrung bei den Ausländern
Abstruse Vorschriften, lahmende Genehmigungsverfahren, Behördenwillkür - wer hat nicht schon einmal haarsträubende Erlebnisse in spanischen Amtsstuben gehabt.
Die Anmeldeformalitäten für in Spanien lebende europäische Ausländer sollten vereinfacht werden und so wurde mit dem Erlass vom 27. November 2007 der Residenten-Ausweis (Tarjeta de Residencia) abgeschafft. Wer sich in Spanien niederlässt, muss sich jetzt nur noch im polizeilichen Zentralregister für Ausländer eintragen.
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Bis dato reichte für den Eintrag ins Einwohnerverzeichnis das Vorzeigen des Personalausweises sowie der Nachweis einer Wohnanschrift aus. Nun müssen alle EU-Bürger beim Einwohnermeldeamt zusätzlich den vorherigen Eintrag ins Ausländerregister vorweisen.
Was zunächst als Vereinfachung gedacht war, stellte sich schnell als menschenfremde Bürokratie heraus. Stundenlanges Schlangestehen vor Teneriffas Polizeidienststellen ist das Ergebnis.
Teilweise ergeben sich sogar regelrecht absurde Situationen, zum Beispiel dann, wenn man sich im Ausländerregister eintragen will und man dort die Wohnsitzbescheinigung verlangt, die ja wiederum abhängig ist von der vorherigen Eintragung in eben dieses Register.
Paradox ist außerdem die Tatsache, dass diese neue Regelung für alle übrigen Einwanderer aus Nicht-EU- bzw. Drittländern nicht gilt. Diese können sich nach der alten, einfachen Regelung direkt im Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde anmelden. Vereinigungen von rumänischen und bulgarischen Einwanderern, die zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den Neuanmeldungen in Spanien, fühlen sich diskriminiert.
Bei den Meldebehörden selbst stößt diese Interpretation des neuen Gesetzes durch das nationale Statistikamt ebenfalls auf völliges Unverständnis.
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15.03.2010 - 





